Landesinnung OÖ der Karosseriebauer & Wagner

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Beitrag vom: 10.08.2010

Ausbildungsbescheinigung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen

Der Nachweis über das Wissen im Umgang mit fluorierten Treibhausgasen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen ist ab jetzt zu bescheinigen!

Ausbildungsbescheinigung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen
gem. Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009, Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen, Verordnung (EG) 842/2006, Richtlinie 70/156/EWG, Richtlinie 2006/40/EG.

Personen, die Tätigkeiten an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Gruppe1) im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus KFZ-Klimaanlagen ausüben, müssen gemäß den Verordnungen VO (EG) 307/2008 und VO (EG) 842/2006 entsprechend geschult sein, um diese Tätigkeiten weiterhin durchführen zu dürfen.

Bereits im September 2009 wurde das Gesetz über Fluorierte Treibhausgase, welches die Ausbildung im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei KFZ-Klimaanlagen regelt, erlassen. Die dazugehörige Durchführungsverordnung („Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen“) ist seit 15. Juli 2010 in Kraft.

Durch diese Verordnung wurde nun gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen, die Tätigkeiten an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Gruppe1) im Zusammenhang mit der Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus KFZ-Klimaanlagen ausüben, die im Anhang der oben genannten Verordnung angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten für diese Tätigkeiten durch den Besitz einer Ausbildungsbescheinigung belegen müssen. (siehe Beilage)

In der Durchführungsverordnung wurde festgelegt, dass die Bundesinnung der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner als Bescheinigungsstelle fungiert und die gesetzlich erforderlichen Bescheinigungen für absolvierte Ausbildungskurse ausstellt.

Nachstehend finden Sie einen von der Bundesinnung zusammengestellten Kurzleitfaden für die Erlangung einer Ausbildungsbescheinigung gemäß den oben genannten gesetzlichen Grundlagen, sowie den Antrag auf Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung, der an die Bundesinnung der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner gestellt werden muss.

Ansprechpartner für die Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung, für alle Fragen sowie für Informationen über die am September 2010 geplanten Schulungen der Bundesinnung der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner im Zusammenhang mit Tätigkeiten an KFZ-Klimaanlagen ist

Mag. (FH) Dieter Jank
Bundesinnung der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und der Wagner

Tel.: +43 (0)5 90 900-3273
Fax: +43 (0)5 90 900-291
Email: dieter.jank@wko.or.at

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